Seiteninhalt

Leistungen & Lebenslagen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Gestattung von Parkerleichterungen erhalten
[Nr.99108010056000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen unter anderem in Form eines personengebundenen EU-einheitlichen Parkausweises gewährt werden.

Parkausweise bieten diverse Parksonderrechte, zum Beispiel das kostenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen.

Ansprechpunkt

An die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage(n)