Kfz-Zulassungsbehörde
Allgemeine Hinweise
Die Kfz-Zulassungsstelle ist grundsätzlich für die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h sowie für die Zulassung von Anhängern der Kraftfahrzeuge verantwortlich.
Zu den Aufgaben der Kfz-Zulassungsstelle gehören insbesondere die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen, die Eintragungen von Änderungen der Halterdaten und Änderungen der technischen Daten des Fahrzeugs sowie die Ausfertigungen gültiger Fahrzeugdokumente, wenn die alten Dokumente abhandengekommen sind oder unbrauchbar sein sollten.
Die Zulassungsbehörde wird darüber hinaus als Aufsichtsbehörde bei Anzeigen wegen fehlendem Versicherungsschutz, nicht gezahlter Kfz-Steuern und Mängeln sowohl am Fahrzeug als auch in den Halterdaten tätig.
Seit 01.03.2007 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Sie ersetzt seitdem die entsprechenden Bestimmungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Die bisherige Regelung, Fahrzeuge dort zuzulassen, wo sie ihren regelmäßigen Standort haben, wurde durch die Zulassungspflicht am Wohnsitz des Fahrzeughalters ersetzt. Bei Privatpersonen ist dies der Hauptwohnsitz, die Zulassung bei einem Zweitwohnsitz ist seit 01.03.2007 nicht mehr möglich. Bei Firmen gelten der Sitz oder die Niederlassung der Firma.
Im Bereich der benötigten Unterlagen finden Sie eine Übersicht, welche Unterlagen für die verschiedenen Arten von Kfz-Zulassungsvorgängen erforderlich sind. Die Übersicht für die Zulassungsunterlagen ist jeweils für die Zulassung auf eine geschäftsfähige, natürliche Person ausgewiesen.
Bei Zulassungen auf eingetragene Handelsgesellschaften, Einzelunternehmer, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Freiberufler, Vereine und Minderjährige sind für die Halterdaten zusätzliche bzw. andere Daten erforderlich. Dies finden Sie im Bereich Download.