Förderung auf dem Gebiet der Gleichstellungsarbeit
Information und Beratung zur Beantragung von Fördermitteln auf dem Gebiet der Gleichstellung entsprechend den Richtlinien des Ilm-Kreises und des Landes Thüringen
-> Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet der Gleichstellung im Ilm-Kreis
Ziel der Förderung
- der Erhalt von Einrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft, die parteiunabhängig eine Vielfalt an Kommunikations-, Kultur-, Bildungs- und Informationsangeboten zu frauen- und gleichstellungsspezifischen Themen unterbreiten
- die Unterstützung von Projekten, Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem Gebiet Gleichstellung zwischen Frau und Mann, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Verbesserung der rechtlichen und sozialen Stellung der Frau, Gewalt gegen Frauen und Kinder, Arbeitslosigkeit, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit.
Zuwendungsempfänger
Als Zuwendungsempfänger kommen in Betracht Fraueninitiativen, -gruppen, gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände, Kommunikationszentren, Kontaktstellen, Projekte, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen im Ilm-Kreis.
Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet der Gleichstellung im Ilm-Kreis (PDF, 16 kB)
Antrag zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet der Gleichstellung im Ilm-Kreis (PDF, 89 kB)
-> Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann (Land Thüringen)
Ziel der Förderung
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen für die Förderung von Maßnahmen für die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfangende können gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des Privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Thüringen sein.
Die Beauftragte für Gleichstellung von Frau und Mann - gleichstellungspolitische Projekte
-> Richtlinie zur Förderung von Frauenkommunikationszentren (Land Thüringen)
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist der Aufbau und Erhalt von Frauenkommunikationszentren.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfangende können gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des Privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Thüringen sein.
Die Beauftragte für Gleichstellung von Frau und Mann - Frauenzentren
-> Richtlinie zur Förderung von Frauenhäusern und -schutzwohnungen (Land Thüringen)
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist der Aufbau und Erhalt von Frauenhäusern und -schutzwohnungen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfangende können gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des Privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Thüringen sein.
Die Beauftragte für Gleichstellung von Frau und Mann - Frauenhäuser