Seiteninhalt

Waffenbehörde

Die Waffenbehörde ist zuständig für

  • Antragsteller und Erlaubnisinhaber von Waffenbesitzkarten, Munitionserwerbsscheinen, Waffenscheinen und Europäischen Feuerwaffenpässen, die ihre alleinige Wohnung oder den Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis haben
  • Antragsteller und Inhaber einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder zum Waffenhandel sowie Bewachungsunternehmer, wenn sich die gewerbliche Hauptniederlassung im Ilm-Kreis befindet oder errichtet werden soll
  • Schießerlaubnisse nach § 10 Abs. 5 WaffG, wenn im Ilm-Kreis geschossen werden soll
  • Erlaubnisse nach § 27 Abs. 1 sowie Maßnahmen auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 27 Abs. 7 WaffG für
    • ortsfeste Schießstätten, die im Ilm-Kreis betrieben werden oder betrieben oder geändert werden sollen
    • ortsveränderliche Schießstätten, deren Betreiber im Ilm-Kreis ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Auflagen für ortsveränderliche Schießstätten, wenn diese im Ilm-Kreis aufgestellt werden sollen
  • Erlaubnisse für das Verbringen und die Mitnahme von Schusswaffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland
  • Ausnahmebewilligungen für den Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- und Stoßwaffen im Reisegewerbe, bei Messen, Ausstellungen, Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen nach § 35 Abs. 3 Satz 2 WaffG, wenn die Tätigkeit im Ilm-Kreis ausgeübt werden soll
  • Ausnahmebewilligungen vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Abs. 2 WaffG, wenn die Veranstaltung im Ilm-Kreis stattfinden soll
  • Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, wenn sich die Gegenstände im Ilm-Kreis befinden

Ansprechpartner:

Telefon: 03628 738-563
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Raum: 23
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Telefon: 03628 738-566
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Raum: 23
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Verfügbare Downloads: