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Schwerbehindertenfeststellung
Für die Schwerbehindertenfeststellung nach § 69 SGB IX waren bis April 2008 die staatlichen Versorgungsämter zuständig.
- Antrag auf Feststellung des Grades einer Behinderung (Erst- und Neufeststellung)
- Ausstellen eines Schwerbehindertenausweises und dessen Verlängerung
- Ausgabe von Wertmarken und Streckenverzeichnissen an Berechtigte
Seit dem 1. Mai 2008 liegt die Zuständigkeit hierfür beim Landkreis.
Ansprechpartner:
Sozialamt
Sachgebietsleiterin Schwerbehindertenrecht, Sinnesbehindertengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
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Sachgebietsleiterin Schwerbehindertenrecht, Sinnesbehindertengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
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Telefon: 03628 738-370
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 336
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Telefon: 03628 738-372
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 337
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Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (PDF, 125 kB)