Befreiung von der Pflicht zur Übermittlung von Grunddaten für Tankstellen und Preisänderungen von Kraftstoffen beantragen
[Nr.99070012010000 ]
Volltext
Wenn Sie über die Preissetzungshoheit bei einer Tankstelle verfügen, können Sie sich von Ihrer Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) befreien lassen. Die Voraussetzung ist, dass:
- die betreffende Tankstelle in dem vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 750 Kubikmeter der Kraftstoffarten Super E5, Super E10 und Diesel durchgesetzt hat oder
- die Einhaltung der Meldepflicht eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Wenn Sie für weitere Tankstellen mit höherem Gesamtdurchsatz die Preise setzen, bleibt für diese die Meldepflicht bestehen.
Die MTS-K hebt die Befreiung wieder auf, wenn Ihr Gesamtdurchsatz 750 Kubikmeter überschreitet.
Verfahrensablauf
Sie können die Befreiung von der Meldepflicht online, per Post, E-Mail oder Fax bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beantragen.
Wenn Sie die Befreiung online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Die MTS-K prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post.
Wenn Sie die Bagatellbefreiung per Post, E-Mail oder Fax beantragen:
-
Sie teilen der MTS-K in einem formlosen Schreiben mit, für welche Tankstellen Sie eine Befreiung beantragen möchten. Machen Sie dabei zu jeder Tankstelle folgende Angaben:
- Name
- Adresse
- Gesamtdurchsatz an Kraftstoffen im vorherigen Kalenderjahr
- Unternehmenskennzeichen und Tankstellen-ID in Form eines Globally Unique Identifier (GUID).
- Fügen Sie für jede Tankstelle Nachweise für den Gesamtdurchsatz im vergangenen Kalenderjahr bei.
- Schicken Sie das Schreiben mit allen erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K).
- Die MTS-K prüft Ihren Antrag und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post.
Wenn Sie die Härtefallbefreiung per Post, E-Mail oder Fax beantragen:
- Teilen Sie der MTS-K mit, warum die Meldung von Preisänderungen für Sie eine unzumutbare Härte darstellt.
-
Machen Sie dabei zu jeder Tankstelle, für die Sie meldepflichtig sind, folgende Angaben:
- Name
- Adresse
- Unternehmenskennzeichen und GUID
- Schicken Sie das Schreiben mit allen erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax an die MTS-K.
- Die MTS-K prüft Ihren Antrag und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post.
Voraussetzungen
- Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
- Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
- Die Tankstelle, die befreit werden soll, hat im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 750 Kubikmetern der Kraftstoffarten Super E5, Super E10 oder Diesel durchgesetzt oder
- die Preismeldung bedeutet eine unzumutbare Härte für Sie.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag wegen Unterschreitens der Bagatellgrenze (Bagatellbefreiung):
- Antrag
-
Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Sie an der betreffenden Tankstelle im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 750 Kubikmeter der Kraftstoffarten E5, E10 und Diesel durchgesetzt haben:
- Testat eines Steuerberaters (Gesamtdurchsatz) oder
- Gesamtrechnung (Belieferungsmenge) oder
- Zusammenfassung der Einzelrechnungen oder Lieferscheine (Belieferungsmenge)
-
Antrag wegen unzumutbarer Härte (Härtefallbefreiung):
- Antrag
- Begründung und Belege, dass eine Preismeldung für Sie eine unzumutbare Härte darstellt
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- 6 Woche(n) — 6 Monat(e)
- Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Art des Anliegens, der Vollständigkeit der Angaben und Nachweise und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K. Ohne Ihre ausreichende Mitwirkung kann die Bearbeitungszeit 6 Monate deutlich überschreiten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen zum Widerspruch finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
- Steigt der Gesamtdurchsatz der Kraftstoffarten E5, E10 oder Diesel an einer befreiten Tankstelle in einem Kalenderjahr auf mehr als 750 Kubikmeter, sind Sie verpflichtet, dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe mitzuteilen.
- Sie können auch freiwillig auf eine Befreiung verzichten, obwohl Sie unter die Bagatellgrenze fallen.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)