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Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen
[Nr.99063084140000 ]

Urheber

Volltext

Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.

Verfahrensablauf

  • Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
  • Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
  • Sie nehmen Einwendungen entgegen.

Ansprechpunkt

Zuständig für die Genehmigung von genehmigungsbedürftigen Anlagen und gegebenenfalls die Durchführung einer UVP-Prüfung für Anlagen, die im Anhang 1 Spalte c der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben »V« genannten Anlagen, sind die Immissionsschutzbehörden. Für Anlagen, die im Anhang 1 Spalte c der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben »G« genannten Anlagen aufgeführt sind, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
  • Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
  • Gegebenenfalls der UVP-Bericht

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten