Besondere Zuwendung für Haftopfer beantragen
[Nr.99104002080000 ]
Urheber
Volltext
Wenn Sie mindestens 90 Tage in Haft waren und die Haft nicht mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung vereinbar war, können Sie eine besondere Zuwendung für Haftopfer erhalten .
Folgende Personen können zum Beispiel betroffen sein:
Opfer des SED-Regimes, die in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig aus politischen Gründen inhaftiert waren.
Opfer des SED-Regimes, die in der ehemaligen DDR aus politischen oder sonst sachfremden Gründen in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen oder in einem Heim für Kinder oder Jugendliche untergebracht waren.
Wegen der rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung müssen Sie durch ein Gericht rehabilitiert worden sein.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Voraussetzungen
- Sie sind nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz rehabilitiert worden, weil Sie in der DDR mindestens 90 Tage rechtsstaatswidrige Haft beziehungsweise Freiheitsentziehung erlitten haben.
- Sie wurden nicht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt, die in einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister enthalten ist.
Erforderliche Unterlagen
- Rehabilitierungsentscheidung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung an das zuständige Landgericht
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Behörde (auch formlos möglich).