Rehabilitation und Teilhabe
Erwachsene
Zur Klärung Ihrer Bedarfslage und welche individuellen Unterlagen für die Antragsprüfung erforderlich sind, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin bei dem Fallmanagement für Kinder/Jugendliche oder Erwachsene.
Ratgeber für Menschen mit Behinderungen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales bmas.de)
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB) ist ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Es arbeitet nach dem Prinzip „Eine für alle“. Das bedeutet: Man kann sich mit allen Anfragen an die EUTB-Beratungsangebote vor Ort wenden.
Es handelt sich hierbei um ein Beratungsangebot, das man schon in Anspruch nehmen kann, bevor man Leistungen beantragt. Diese Beratung soll niedrigschwellig sein und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern erfolgen. Es findet ergänzend zu der Beratung der Rehabilitationsträger statt, die ihrerseits weiterhin Anlaufstellen zur Beratung vorhalten.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe/Teilhabeleistungen für volljährige Menschen mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohten Menschen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Fallmanager
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 196
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E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 192
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E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 199
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Leistungssachbearbeiter
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 197
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E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 201 a
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Sachbearbeiterin Rehabilitation und Teilhabe beh. Menschen
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
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E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 201
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E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 201 a
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E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 195
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Kinder
Zur Klärung Ihrer Bedarfslage und welche individuellen Unterlagen für die Antragsprüfung erforderlich sind, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin bei dem Fallmanagement für Kinder/Jugendliche oder Erwachsene.
Ratgeber für Menschen mit Behinderungen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales bmas.de)
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB) ist ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Es arbeitet nach dem Prinzip „Eine für alle“. Das bedeutet: Man kann sich mit allen Anfragen an die EUTB-Beratungsangebote vor Ort wenden.
Es handelt sich hierbei um ein Beratungsangebot, das man schon in Anspruch nehmen kann, bevor man Leistungen beantragt. Diese Beratung soll niedrigschwellig sein und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern erfolgen. Es findet ergänzend zu der Beratung der Rehabilitationsträger statt, die ihrerseits weiterhin Anlaufstellen zur Beratung vorhalten.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Zur Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen Behinderung oder Sinnesbeeinträchtigung wird Eingliederungshilfe nach dem SGB IX gewährt.
Datenschutzrechtliches Einverständnis SGB IX (PDF, 159 kB)
Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 DS-GVO (PDF, 243 kB)
Für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe/Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohten Kinder und Jugendliche stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Fallmanager
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 017
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E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
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E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 202
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Leistungssachbearbeiter
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 202
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E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Raum: 197 a
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Raum: 197 a
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Leistungen zur Teilhabe erhalten Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen, um ihre Selbstbestimmung, ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder diesen entgegenzuwirken.
Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht nur nachrangig, das heißt: Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden nur gewährt, wenn diese Leistungen nicht durch einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger erbracht werden können (gesetzliche Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Träger der Kriegsopferversorgung).
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
- Leistungen der medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe