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Sinnesbehindertengeld & Blindenhilfe

Nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) wird blinden, stark sehbehinderten, gehörlosen oder taubblinden Menschen ein monatliches Sinnesbehindertengeld gewährt. Für blinde und stark sehbehinderte Menschen kann darüber hinaus Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gezahlt werden. Blindenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.

Antrag auf Sinnesbehindertengeld

Antrag auf Blindenhilfe


Ansprechpartner

Telefon: 03628 738-370
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
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Telefon: 03628 738-373
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
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