Leistungen für Ausländische Flüchtlinge
In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes. AsylbewerberInnen werden auf die einzelnen Bundesländer verteilt und von dort auf die einzelnen Landkreise.
Dem Ilm-Kreis ist eine bestimmte Anzahl an AsylbewerberInnen zugeteilt, die von diesem bis zur Anerkennung als Asylberechtigte/r bzw. Flüchtling bzw. bis zur Ausreise nach einem erfolglosen Asylverfahren in Gemeinschaftsunterkünften und Einzelunterkünften untergebracht sind.
Für diesen Zeitraum erhalten AsylbewerberInnen auf Antrag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Form von Geld- oder Sachleistungen. Die Leistungen umfassen Geldleistungen zur Deckung des täglichen Grundbedarfs wie z. B. Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege.
Die Ermittlung und Auszahlung bzw. Ausreichung der Leistungen sowie die soziale Betreuung erfolgt durch das Sachgebiet Aussiedler- und Ausländerwesen.
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