Leistungen zur Bildung & Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden für Kinder, Jugendliche bzw. Schüler im Leistungssystem des SGB II und des SGB XII (3. und 4. Kapitel) zusätzlich zum Regelbedarf erbracht. Damit soll der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach Sicherstellung eines Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe nachgekommen werden. Weiterhin erhalten auch Berechtigte nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn neben dem Kindergeld auch Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird. Unter anderem werden die Kosten von Mittagessen in der Schule bzw. Kindertagesstätte, Kosten für Klassenfahrten, Mitgliedsbeiträge im Verein oder anderen Freizeitbeschäftigungen mit ähnlichem Charakter (bis zur Höhe von 15 Euro im Monat) sowie unter bestimmten Bedingungen auch Lernförderung und Schülerbeförderung übernommen.
Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen:
- Empfänger laufender Leistungen nach dem SGB II
- Empfänger laufender Leistungen nach dem SGB XII
- Leistungsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), die zusätzlich Kindergeld und Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen
Die Bearbeitung erfolgt für Empfänger von
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2) im Jobcenter Ilm-Kreis
- Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz i. V. m. Wohngeld oder Kinderzuschlag im Sozialamt Ilm-Kreis für den nördlichen Landkreis und im Bürgerservice Ilmenau des Landratsamtes Ilm-Kreis für den südlichen Landkreis
- Leistungen nach dem SGB XII (3. u. 4. Kapitel) Sozialamt Ilm-Kreis
Merkblatt nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung:
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Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Sozialhilfe) (PDF, 270 kB)
Antrag für Leistungen der Bildung und Teilhabe
Mit dem Antrag bzw. Formblatt werden alle gesetzlich möglichen Leistungen im Bewilligungsabschnitt beantragt und in Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Leistung (Abeitslosengeld 2, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag) bewilligt. Für jeden Bewilligungsabschnitt ist für Leistungsberechtigte nach dem Bundeskindergeldgesetz ein neuer Antrag zu stellen. Bei den übrigen Leistungsarten (SGB II, SGB XII, AsylbLG) gilt der Antrag auf die (Haupt-) Leistung.
Leistungen zur Bildung & Teilhabe - Globalantrag (PDF, 269 kB)
Für die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind weitere Antragsblätter (Anlagen) erforderlich:
Anlagen für die einzelnen Leistungen
Lernförderung (Nachhilfe)
Leistungen zur Bildung & Teilhabe - Lernförderung Bestätigung der Schule (PDF, 29 kB)
Eintägige Schulfahrten und mehrtägige Klassenfahrten
Leistungen zur Bildung & Teilhabe - Schulfahrten Bestätigung der Schule / Kita (PDF, 38 kB)
Ansprechpartner:
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
De-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de-mail.de
Raum: 203 a
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E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
De-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de-mail.de
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Fax: 03677 657-199
E-Mail: buergerservice@ilm-kreis.de
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Fax: 03677 657-199
E-Mail: buergerservice@ilm-kreis.de
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