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Tageszulassung eines Fahrzeuges
Hinweis: Seit dem 01.09.2023 ist es möglich, ein zulassungspflichtiges Neufahrzeug auch nur für die Dauer eines Tages zum Verkehr zuzulassen. Das Fahrzeug darf bis zum Ablauf des Tages, an dem es zugelassen wurde, am Verkehr teilnehmen und gilt mit Ablauf des Tages der Zulassung (24:00 Uhr) als außer Betrieb gesetzt.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und vorhandenes EWG-Übereinstimmungspapier bzw. COC-Papier / evtl. Datenbestätigung des Herstellers, wenn es sich nicht um ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung handelt
- elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
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Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 97 kB)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 47,10 Euro - 76,40 Euro