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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist seit 1. März 2020 in Kraft. Ziel ist es, die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft zu erleichtern. Daher wurden insbesondere die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angepasst. Im Speziellen regelt das  Aufenthaltsgesetz (AufenthG) die Erteilung unterschiedlicher Aufenthaltstitel für verschiedene Zwecke wie beispielsweise qualifizierte/ unqualifizierte Beschäftigung, Arbeitsplatzsuche, Ausbildung, Ausbildungsplatzsuche oder Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.