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12.06.2020

Landkreis öffnet wieder Turnhallen

Zum 13. Juni 2020 tritt in Thüringen die Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus unter anderem auch im Sportbetrieb in Kraft. „Mit dieser Rechtsverordnung können auch wir wieder die Turnhalle öffnen. Wir werden uns die Bedarfe der Vereine anschauen und sukzessive öffnen bis 22. Juni 2020“, kündigt Landrätin Petra Enders an.

Für die geplante Öffnung der Turnhallen in der kommenden Woche bildet die neue Rechtsverordnung des Landes die Grundlage. „Mit der am 9. Juni 2020 verkündeten Thüringer Verordnung haben wir nun erstmals in der Coronavirus-Krise Rechtssicherheit für über einen Monat, konkret bis zum 15. Juli 2020. Alle vorangegangenen Verordnungen hatten eine wesentlich kürzere Geltungsdauer. Das gibt uns jetzt endlich die Möglichkeit eine Planung anzugehen, die länger als zwei Wochen Bestand haben wird. Wir legen aber klare Prioritäten fest: Sporthallen, die für den Schulunterricht und den Schulsport gebraucht werden, bleiben dieser Nutzung vorbehalten. Alle weiteren Sporthallen öffnen auch wieder für die Vereine, so sie ein an ihre Sportarten und unsere Nutzungsbedingungen angepasstes Infektionsschutz- und Hygieneschutz-Konzept vorlegen. Jeder Verein trägt dann selbst die Verantwortung für die Nutzung der Halle zu seinen Zeiten“, stellt Landrätin Petra Enders klar.

Mit den Bürgermeistern und Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden hat sie sich am Donnerstag abgestimmt, um die 32 kreiseigenen Turnhallen und die Hallen in kommunaler Trägerschaft einheitlich öffnen zu können. „Wir haben auch die Bedarfe der Schulen und Vereine abgefragt. Wo Schulen Sporthallen nutzen, um Prüfungen durchführen zu können, bleiben die Sporthallen so lange für den Vereinssport geschlossen. Das betrifft etwa die Drei-Felder-Halle in Arnstadt. Auch hat der Schulsport Vorrang vor dem Vereinssport.“

Seit geraumer Zeit werden im Landratsamt – nunmehr angepasst an die neue Verordnung –  Hygienekonzepte und Infektionsschutzregeln für jede der 32 kreiseigenen Hallen erstellt. Sie machen Aussagen zur Reinigung, Desinfektion, Nutzung der Sanitäranlagen oder Lüftung. „Jede Halle ist anders und jede Halle braucht ein abgestimmtes Konzept.“ Die Vereine sind, so sie die Hallen wieder nutzen wollen, aufgefordert, ihre eigenen Konzepte entsprechend der aktuellen Rechtsverordnung und auf die Konzepte der Hallenträger abgestimmt je nach ihrer Sportart anzupassen und diese dann dem Landratsamt vorzulegen.

Alle potentiellen Nutzer*innen von kreiseigenen Hallen wurden bereits gebeten, ihren tatsächlichen Bedarf umgehend mitzuteilen, damit die Hallenöffnungen so problemlos wie möglich erfolgen können.

Nichtsdestotrotz weist das Landratsamt darauf hin, dass aufgrund der nach wie vor bestehenden Pandemie sportliche Betätigungen vorrangig im Freien erfolgen sollten, da der Aufenthalt in geschlossenen Räumen eine erheblich erhöhte Infektionsgefahr mit sich bringt.

Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, Arnstadt

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin