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26.04.2023

Ausländerbehörde des Ilm-Kreises startet Fachkräfteservice für Unternehmen

„Fachkräftemangel ist ein Thema, das uns alle angeht. Auch im Ilm-Kreis leiden die Firmen unter der stetig zunehmenden Verknappung an qualifizierten Arbeitskräften. Die Besetzung von offenen Stellen gestaltet sich immer schwieriger. Das macht sich auch in der Ausbildung bemerkbar“, erklärt Landrätin Petra Enders. 

"Als Ilm-Kreis intensivieren wir ab sofort unsere Unterstützung für Arbeitgeber bei der Gewinnung von Fachkräften im Ausland. Unser neu aufgesetzter Fachkräfteservice der Ausländerbehörde bietet eine umfassende Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber“, betont Landrätin Petra Enders.

Positiv aufgenommen wird das Vorhaben auch von der Agentur für Arbeit Thüringen-Mitte: "Aufgrund der wirtschaftlichen Struktur und der aktuellen Entwicklungen gewinnt das Thema Fachkräfteeinwanderung zunehmend an Bedeutung. In diesem Bereich arbeiten der gemeinsame Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Arnstadt/Ilmenau sowie des Jobcenters Ilm-Kreis mit dem Landkreis Ilm-Kreis und seinen Ämtern sehr gut zusammen. Der Fachkräfteservice des Ilm-Kreises ist für den Arbeitsagenturbezirk ein beispielgebendes Novum und ein wichtiger Schritt bei der Sicherung von Fachkräften aus dem Ausland“, so Vanadis Kögler, Bereichsleiterin Arbeitgeberservice und Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit Thüringen-Mitte.

Der Service richtet sich vorrangig an Arbeitgeber, die Bewerberinnen und Bewerber aus Drittländern haben auf der Grundlage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Dessen Ziel ist es, die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft zu erleichtern. Daher wurden die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angepasst.

So können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes Verfahren für die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten beantragen. Damit soll sich die Dauer des Anerkennungsverfahrens erheblich verkürzen.

„Wir bieten umfassende Beratung und Betreuung durch besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Ausländerbehörde. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten und schnellstmögliche Lösungen zu entwickeln. Dabei setzen wir auch auf die seit Jahren bewährte, sehr gute Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit“, betont Landrätin Petra Enders.

Unternehmen können sich per Telefon 03628 738-581oder per E-Mail unter abh@ilm-kreis.de bei der Ausländerbehörde melden, um zeitnah einen Termin zu vereinbaren.

„Wir garantieren Unternehmern innerhalb von drei Werktagen ein Terminangebot für ein umfassendes Beratungsgespräch. Darin erklären wir, welche Voraussetzungen Arbeitgeber zu erfüllen haben. Gemeinsam mit unserer Ausländerbehörde wird bei Interesse eine Vereinbarung geschlossen, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Gang zu setzen“, so Landrätin Petra Enders.

Der Fachkräfteservice der Ausländerbehörde unterstützt Unternehmen rund um das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen.

„Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt unsere Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung. Dieses Dokument wird direkt an die Unternehmer gesandt, damit sie es an die Fachkraft weiterleiten können“, erklärt Landrätin Petra Enders.

Aufgabe der Fachkraft ist es, sich anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland zur Beantragung des Visums zu buchen. Anhand der gesetzlichen Regelungen muss dieser Termin innerhalb von drei Wochen stattfinden. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.

Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.

Kontakt:

Ansprechpartnerinnen für Unternehmen sind: Frau Wichmann, Frau Linke, Ordnungs- und Gewerbeamt, Sachbearbeiterin Ausländerbehörde Telefon: 03628 738-581, E-Mail: abh@ilm-kreis.de

Weitere Details zum Beschleunigten Fachkräfteverfahren und zur Anerkennung von Qualifikationen gibt es unter www.ilm-kreis.de/fachkräfteservice

Bild vergrößern: Fachkräfteservice Ausländerbehörde
Jörg Ludwig, Leiter Ordnungs- und Gewerbeamt, Landrätin Petra Enders, Vanadis Kögler, Bereichsleiterin Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Thüringen-Mitte, präsentieren den neuen Fachkräfteservice für Unternehmen.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin