Wirtschaftliche Jugendhilfe
1. Finanzierung von Einzelfallhilfen
Die Unterstützungen, die das Jugendamt Eltern und ihren Kindern gewährt, haben selbstverständlich auch "ihren Preis". Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt den gesamten Zahlungsverkehr für die sogenannten "Hilfen zur Erziehung" und die Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte junge Menschen ab. Dazu gehören die Bezahlung der Leistungserbringer (Freier Träger) von ambulanter Unterstützung für Familien - wie sozialpädagogische Familienhilfe oder soziale Gruppenarbeit - sowie die Finanzierung der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien.
2. Kostenheranziehung der Eltern
Viele Jugendhilfeleistungen sind für den "Leistungsempfänger", also die Eltern bzw. die jungen Menschen kostenfrei. Bei Jugendhilfeleistungen, bei denen das Jugendamt für den Lebensunterhalt der Kinder aufkommt (Pflegestellen, Heimerziehung, Tagesgruppe, Unterbringung von Kindern in Notsituationen / Inobhutnahmen) müssen die Eltern zur Finanzierung der Leistung beitragen.
Der von den Eltern eingeforderte Kostenbeitrag richtet sich nach deren Einkommen und beinhaltet außerdem sogenannte Ersatzleistungen, wie Waisenrenten, Ausbildungsförderungen oder Kindergeld. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe berechnet die Höhe der Kostenbeiträge und stellt sicher, dass diese beim Jugendamt eingehen.
Ansprechpartner:
Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
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Sachbearbeiter Wirtschaftliche Jugendhilfe / Bundeselterngeld
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
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