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Aktuelles
- Kommunaler Aktions- und Maßnahmenplan Ilm-Kreis - Gesamtkonzept zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Das Konzept des kommunalen Aktions- und Maßnahmenplans ist die Umsetzung der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche seit dem Jahr 2009 in Deutschland verbindlich ist. Ebenso sieht das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGiG) die Erstellung eines solchen Maßnahmenkataloges für die kreisfreien Städte und Landkreise vor. Inklusion und Gleichberechtigung sind wichtige Werte unserer Gesellschaft und jeder Mensch hat das Recht auf individuelle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. In einem intensiven Prozess, mit mehrstufigem Beteiligungsverfahren, erstellte der Ilm-Kreis daher den vorliegenden kommunalen Aktions- und Maßnahmenplan für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, den Ilm-Kreis inklusiver für alle Menschen zu gestalten, Barrieren weitestgehend abzubauen und Möglichkeiten zur aktiven Teilhabe zu schaffen, um jedem Menschen ein Leben in Würde gewährleisten zu können. Dies ist ein Plan, der von stetigen Weiterentwicklungs- und Lernprozessen lebt.
Bei Anmerkungen und Fragen können Sie sich gerne jederzeit an die Beauftragte für Ausländer und Behinderte des Ilm-Kreises wenden.
Kommunaler Aktions- und Maßnahmenplan Ilm-Kreis - Die 1. Fortschreibung des Integrationskonzeptes des Ilm-Kreises für die Jahre 2020-2023 wurde mit der Sitzung des Kreistages am 09. Dezember 2020 beschlossen. Die 1. Fortschreibung resultiert aus der Evaluation sowie dem Beteiligungsverfahren des Integrationskonzeptes von 2018-2020 und baut auf dieses auf. Dieses definiert den Begriff Integration, formuliert Leitlinien und beschreibt den Rahmen kommunaler Integrationsarbeit. Es benennt gemeinsame Integrationsziele und Handlungsfelder sowie konkrete kommunale Maßnahmen. Für eine Dauer weiteren 3 Jahren gilt es nun diese gesetzten Ziele und Maßnahmen intensiv zu begleiten sowie umzusetzen. Das Konzept zielt dabei auf die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund ab, dient aber in vielen Fällen auch anderen sozialen Zielgruppen bzw. allen BewohnerInnen des Ilm-Kreises. Bei Anmerkungen und Fragen können Sie sich jederzeit gern an die Beauftragte für Ausländer und Behinderte des Ilm-Kreises wenden.
1. Fortschreibung des Integrationskonzeptes
- Der Integrationswegweiser des Ilm-Kreises (Auflage April 2019)
Integrationswegweiser Ilm-Kreis (PDF, 374 kB)
Für Fragen oder Hinweise sowie Bedarf an Flyern wenden Sie sich an die Integrationsmanagerin des Ilm-Kreises:Büro Landrätin
Beauftragte für Ausländer und Behinderte des Ilm-Kreises
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Karte anzeigenTelefon: 03628 738-109
Fax: 03628 738-111
E-Mail: m.lanua@ilm-kreis.de
Raum: 340
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Adresse exportieren Integrationskonzept des Ilm-Kreises (PDF, 1.1 MB)
- Stiftung Anerkennung und Hilfe
Anlauf- und Beratungsstelle für Thüringen
Zum 1. Januar 2017 haben Bund, Länder und Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe errichtet. Damit wurde ein Hilfesystem für Menschen geschaffen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (BRD) bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch von Folgewirkungen betroffen sind.Spätestens am 31. Dezember 2019 muss die Anmeldung der Anlauf- und Beratungsstelle vorliegen.
http://www.thueringen.de/th7/tmasgff/soziales/stiftung-anerkennung-und-hilfe/index.aspx Seniorenratgeber 2017 (PDF, 6.1 MB)