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Umweltamt

Im Umweltamt werden mit Ausnahme der Abfallentsorgung alle Aufgaben des Landkreises auf dem Gebiet des Umweltschutzes wahrgenommen.

Im übertragenen Wirkungskreis erfüllt das Umweltamt die zugewiesenen Aufgaben folgender Behörden:

  • untere Abfallbehörde
  • untere Bodenschutzbehörde
  • untere Immissionsschutzbehörde
  • untere Naturschutzbehörde
  • untere Wasserbehörde
  • untere Chemikaliensicherheitsbehörde

Im eigenen Wirkungskreis gehören zu den Aufgaben des Umweltamtes:

  • Nachsorge von stillgelegten Deponien, die durch den Ilm-Kreis rekultiviert wurden,
  • naturschutzfachliche Betreuung kreiseigener Grundstücke (Biotope, Teiche im südlichen Ilm-Kreis, die durch den Förderkreis Ilmenauer Teichlandschaft e. V. (FIT) bewirtschaftet werden, Bäume).

Die unteren Behörden sind für verschiedene wasser-, abfall-, immissionsschutz-, bodenschutz- und naturschutzrechtliche Entscheidungen zuständig und werden als Träger öffentlicher Belange bei Bauanträgen, Planungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz u. a. beteiligt.

Nachdem den Landkreisen und kreisfreien Städten im Zuge der Behördenstrukturreform am 01.05.2008 eine Vielzahl weiterer staatlicher Aufgaben übertragen wurde, sind die unteren Behörden in der überwiegenden Zahl der Fälle zuständige Ansprechpartner für Genehmigungen, Erlaubnisse und die Überwachung von Anlagen.

Die vom Umweltamt herausgegebenen Umweltinformationen sind online auf der Homepage des Ilm-Kreises verfügbar.

Die vom Umweltamt herausgegebenen Heimathefte des Ilm-Kreises können gegen eine geringe Schutzgebühr käuflich erworben werden.