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 Tierische Nebenprodukte

Überwachung der Beseitigung

Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind  (z. B. Tierkadaver, Schlachtabfälle, tierische Erzeugnisse, Küchen- und Speiseabfälle, Gülle). Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überwacht die Einhaltung der rechtskonformen Entsorgung dieser Materialien.

Erteilung von Zulassungen nach europäischem Recht

Nach der VO (EG) 1069/ 2009 bedürfen Anlagen und Betriebe wie z. B. Anlagen, in denen Kadaver oder Speiseabfälle beseitigt oder verarbeitet werden, Biogasanlagen und Kompostieranlagen, die Material der Kategorie 1 und 2 verarbeiten, einer Zulassung durch die zuständige Behörde.  Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bearbeitet Anträge für eine solche Zulassung für Anlagen im Ilm-Kreis.

Mitglied im Zweckverband

Der Ilm-Kreis gehört dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen an, der für den Landkreis die Aufgabe der Beseitigung übernimmt. Aktuell ist folgende Firma durch den Zweckverband mit der Beseitigung der Materialien der Kategorie 1 und 2 beauftragt:

Telefon: 036201 661-0
Fax: 036201 661-15
E-Mail: kontakt@saria.de
www.saria.de
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