Übernahme von Teilnahmebeiträgen
Um allen Kindern, Jugendlichen und Familien die Teilnahme an einer Ferienfreizeit zu ermöglichen, übernimmt das Jugendamt bei geringem Einkommen die Teilnahmegebühren.
Voraussetzungen sind, dass Sie mit ihren Kindern im Ilm-Kreis leben und die Freizeitmaßnahme von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe nach den geltenden Qualitätsstandards durchgeführt wird. Die Teilnahme an Angeboten und Reisen (auch Jugendreisen) kommerzieller Anbieter wird nicht gefördert. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen zudem Leistungen zur Bildung & Teilhabe beantragen.
Die Übernahme der Gebühren müssen Sie schriftlich beantragen
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Antragsformular zur Übernahme der Teilnehmer- und Kostenbeiträge (PDF, 195 kB)
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Richtlinie für die Übernahme von Teilnehmer- oder Kostenbeiträgen bei Angeboten der Kinder- und Jugenderholung 2019 (PDF, 103 kB)
Ansprechpartner:
E-Mail: jugendamt@ilm-kreis.de
Raum: 504
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