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Bauaufsichtsamt

Im Bauaufsichtsamt sind

die Untere Bauaufsichtsbehörde und
die Untere Denkmalschutzbehörde

zusammengefasst.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung und
  • Instandhaltung

von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, soweit nicht andere sachnähere Behörden zuständig sind.

Die untere Denkmalschutzbehörde (UDSB) hat die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landespflege einbezogen werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, bei der UDSB Fördermittel für denkmalpflegerischen Aufwand bei der Erhaltung von Kulturdenkmalen zu beantragen und Anträge auf Steuervergünstigungen zu stellen.