Geflügelpest: Biosicherheitsmaßnahmen, Veranstaltungen, Zukauf, Aufstallung
In Thüringen ist seit Anfang Oktober 2025 sowohl beim Hausgeflügel (4 Fälle) als auch bei Wildvögeln (58 Fälle) die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, wiederholt nachgewiesen worden. Die Einschleppung in die Hausgeflügelbestände erfolgte mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Wildvögel. Bitte beachten Sie die aktuellen Allgemeinverfügungen des Ilm-Kreises, die unter Bekanntmachungen eingestellt sind.
Sie regeln unter anderem die Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen, den Zukauf von Geflügel und nehmen Bezug zu bestehenden Anmeldeverpflichtungen für alle Geflügelhaltungen. Darüber hinaus werden Vorgaben gemacht, unter denen Veranstaltungen mit Geflügel abgehalten werden dürfen und setzen fest, dass in bestimmten Ortsteilen Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltene Vögel einer Aufstallungspflicht unterliegen.
Die Verpflichtungen gelten bereits, sie sind somit bereits jetzt umzusetzen bzw. zu beachten.
Bekannt gemacht wurden die Verfügungen auf der Internetseite des Landratsamtes unter öffentliche Bekanntmachungen sowie unter Mitteilungen. Alle Verfügungen finden sich zudem im Downloadbereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Konkret bedeuten die Regelungen zur Biosicherheit u.a., dass alle Geflügelhalter im Landkreis an den Eingängen zu den Haltungen geeignete Einrichtungen zur Schuhdesinfektion mit einem gelisteten Desinfektionsmittel (Desinfektionswannen oder -matten) installieren müssen, beim Betreten der Haltungen Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, welche ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzulegen ist sowie Transportmittel (Fahrzeuge und Behältnisse) nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren sind.
Die Aufstallungsverpflichtungen betreffen alle Halter von Geflügel und Halter von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im Stadtgebiet von Arnstadt (teilweise) zzgl. des Ortsteils Rudisleben, das Stadtgebiet Ilmenau zzgl. der Ortsteile Oberpörlitz, Unterpörlitz, Heyda und Bücheloh. Deren Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung (alternativ auch Netze/Gitter mit einer Maschenweite < 25mm) und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden.
Besonders betroffen von der Geflügelpest sind Wassergeflügel (v.a. Kraniche, Schwäne und Reiher) und Greifvögel. Weniger empfänglich für Geflügelpestviren sind Singvögel und Tauben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt fordert alle Bürger dazu auf, tote Vögel nicht anzufassen und deren Fund zu melden. Hierfür steht das Veterinäramt während der Geschäftszeiten unter 03628 738 851 zur Verfügung, ansonsten erfolgt die Kontaktaufnahme über die Leitstelle des Landkreises.
V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin