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10.11.2025

Bekanntmachung Veterinäramt - und Lebensmittelüberwachungsamt vom 10.11.2025

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA)  des Landkreises Ilm-Kreis erlässt gegenüber allen Haltern von Geflügel und von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sowie allen Veranstaltern von Geflügelausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest (Aviäre Influenza). 

Es werden die Bedingungen für Geflügelausstellungen und Märkte definiert, unter denen die Veranstaltungen stattfinden dürfen. Für Geflügelhalter wird ebenso der Zukauf von Geflügel über mobile Händler geregelt sowie die Verpflichtung zur Anmeldung als Halter von Geflügel verfügt. Die Allgemeinverfügung, die unter Bekanntmachungen zu finden ist, gilt ab dem 10.11.25.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin