Seiteninhalt
23.05.2023

Geflügelausstellungen ab sofort ohne vorherige virologische Untersuchung der Tiere möglich

Aufgrund einer aktuellen Risikoabschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes hinsichtlich der Geflügelpest sind ab sofort Geflügelausstellungen und -märkte ohne vorherige virologische Untersuchung der Tiere möglich. Es bleibt lediglich die tierärztliche Einstallungskontrolle sowie Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit bei abgegebenem Geflügel bestehen. 

Daher wurde die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 13.12.2022 entsprechend geändert. Beide Allgemeinverfügungen sind im Downloadbereich des VLÜA unter Fachbereich Tierseuchenschutz und Tiergesundheit/für Halter landwirtschaftlicher Nutztiere/Geflügel abrufbar.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin