Seiteninhalt

Kontaktstelle für Seniorenarbeit

Ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter des Ilm-Kreises

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.06.2013 erstmals einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten des Ilm-Kreises gewählt. 

Auf Grund des demografischen Wandels wird im Ilm-Kreis der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung zunehmen: während der Anteil der über 65-jährigen im Jahr 2009 bei 23,33% lag, wird er voraussichtlich im Jahr 2030 bei 33,99 % liegen. 

Daher ist es wichtig, die Mitwirkungsrechte der Senioren zu stärken, die aktive Teilhabe an der Willensbildung bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungen zu fördern und das Zusammenleben der Generationen zu verbessern und zu unterstützen. Dies ist auch Zielstellung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG) vom 16. Mai 2012.
Über die Stärkung der Interessenvertretung und der gesellschaftlichen Teilhabe hinaus soll unter aktiver Beteiligung der Senioren das Älterwerden in Würde ohne Diskriminierung gewährleistet werden (Senioren im Sinne dieses Gesetzes sind alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und in Thüringen mit Hauptwohnung im Sinne des Melderechts gemeldet sind). 

Die im Gesetz (§1 Abs. 1 ThürSenMitwG) genannten Ziele sind durch alle Behörden des Landes, durch die Gemeinden, die Landkreise und anderen Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu fördern.  

Mit der  Wahl des ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten gemäß  § 4 (1) ThürSenMitwG durch den Kreistag soll ein weiterer Schritt hin zu einer aktiven Gestaltung dieses demografischen Wandels und der Interessenvertretung der immer älter werdenden Bevölkerung getan werden. 

Aufgaben des Seniorenbeauftragten gemäß § 4 (2) ThürSenMitwG:

  • Unterstützung der Arbeit der Seniorenbeiräte
  • Ansprechpartner für Senioren
  • Vertretung der Anliegen, Probleme und Anregungen der Seniorenbeiräte und der Senioren gegenüber der kommunalen Verwaltung
  • Die Seniorenbeauftragten sind grundsätzlich vor Entscheidungen des Kreistages, die überwiegend Senioren betreffen, anzuhören
  • Können zusammen mit den Seniorenbeiräten unaufgefordert zu allen die Senioren betreffenden Fragen Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten
  • Der Seniorenbeauftragte des Landkreises vertritt die Interessen der kommunalen Seniorenbeiräte im Landesseniorenbeirat und informiert über dessen Arbeit 

Weitere Aufgaben:

  • Unterstützung / Koordinierung der Seniorenarbeit im Landkreis
  • Unterstützung / Koordinierung generationsübergreifender Ansätze
  • Information / Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusammenarbeit mit Projekten und Trägern der Seniorenarbeit

Erreichbarkeit:

Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG)

Link