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Tierschutz

Kontrollen

In regelmäßigen Abständen werden die tierschutzrelevanten Bedingungen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel, Kaninchen, Wild in Gatterhaltungen) hinsichtlich der Haltung, der Fütterung und der Pflege überprüft. Bei groben Verstößen gegen das Tierschutzrecht werden schriftliche Auflagen (Bescheide) erlassen, Bußgeldverfahren durchgeführt oder Strafanzeigen gestellt.

Auch Haus- und Heimtiere unterliegen amtlichen Kontrollen, die darauf abzielen, die Haltung, Ernährung und Pflege zu prüfen.
Die meisten Kontrollen dieser Art erfolgen auf Grund von Anzeigen hinsichtlich tierschutzwidriger Bedingungen.

Neben nicht gewerbsmäßigen werden hierbei auch gewerbsmäßige Tierhaltungen wie Tierausstellungen, Tierheime, Zoologische Gärten, Zirkusbetriebe und Zoofachgeschäfte überwacht. Darüber hinaus werden Tiertransporte abgefertigt bzw. kontrolliert.

Erteilung von Erlaubnissen

Eine Vielzahl von Tätigkeiten sind nach dem Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig:

  • das Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung
  • das Halten und zur Schau stellen von Tieren
  • die Durchführung von Tierbörsen
  • das gewerbsmäßige Halten und Züchten von Tieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
  • das gewerbsmäßige Handeln mit Wirbeltieren
  • die gewerbsmäßige Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebes
  • das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren
  • das gewerbsmäßige Bekämpfen von Schädlingen.

Die Anträge für die Erteilung der Erlaubnisse sind im download-Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes erhältlich. Die Erlaubniserteilung erfolgt nach Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit der Personen und der Haltungsbedingungen.