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Kommunalaufsicht
Als untere staatliche Verwaltungsbehörde haben wir die Aufgabe, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie Zweckverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Wir überwachen als gesetzlich anerkannte Rechtsaufsichtsbehörde die Verwaltungstätigkeit der Kommunen und Zweckverbände und sind Prüfbehörde für das gemeindliche Satzungswesen, einschließlich derer der Zweckverbände. Weiterhin nehmen wir die Aufgaben der obersten Dienstbehörde für die Bürgermeister und Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden wahr. Als Widerspruchsbehörde entscheiden wir über sämtliche Widersprüche der Bürger gegen Ausgangsbescheide der Gemeinden und Zweckverbände in Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben.
Wir üben die Rechtsaufsicht über 18 Städte und Gemeinden, 2 Verwaltungsgemeinschaften und 3 Zweckverbände aus.
Kommunen im Ilm-Kreis