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Vollzug des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchutzG) vom 21.10.2016


Laut dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG) vom 31. Juli 2021 wurde die Zuständigkeit für den Vollzug mit Wirkung zum 01.01.2022 den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen.

Ein Teil der Aufgaben wird von der Unteren Gewerbebehörde wahrgenommen.

Derzeit besteht in Detailfragen noch Klärungsbedarf, bereits verfügbare Downloads finden sie hier:

Ansprechpartnerin:

Telefon: 03628 738-555
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Raum: 2.02
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