Vollzug des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchutzG) vom 21.10.2016
Laut dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG) vom 31. Juli 2021 wurde die Zuständigkeit für den Vollzug mit Wirkung zum 01.01.2022 den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen.
Ein Teil der Aufgaben wird von der Unteren Gewerbebehörde wahrgenommen.
Derzeit besteht in Detailfragen noch Klärungsbedarf, bereits verfügbare Downloads finden sie hier:
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Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende (PDF, 20 kB)
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Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstschG (PDF, 14 kB)
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Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG (PDF, 14 kB)
Ansprechpartnerin:
Sachgebietsleiterin Gewerbebehörde
Postanschrift: Ritterstraße 14
Amtssitz: Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt
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