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Fachkräfteservice der Ausländerbehörde

Fachkräftemangel ist ein Thema, das uns alle angeht. Die Besetzung von offenen Stellen gestaltet sich immer schwieriger. Auch im Ausbildungsbereich macht sich dies bemerkbar. Im Ilm-Kreis ist dies aufgrund der wirtschaftlichen Dynamik besonders spürbar. Der Arbeitsmarkt kann den stetig wachsenden Bedarf an Fachkräften nicht mehr bedienen. Viele Unternehmen akquirieren daher im Ausland ihre Fachkräfte.

Als Ilm-Kreis möchten wir Sie als Arbeitgeber bei Ihrer Gewinnung von Fachkräften im Ausland intensiv unterstützen. Im Rahmen unseres Fachkräfteservices bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung im Antrags- und Anerkennungsverfahren.

Sie möchten Ihre Stellen besetzen und haben Bewerbungen aus Drittländern?

Kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen bei den Formalitäten. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes Verfahren für die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten beantragen. Damit soll sich die Dauer des Anerkennungsverfahrens erheblich verkürzen.

Was müssen Sie selbst tun?

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Ausländerbehörde. Wir garantieren Ihnen innerhalb von drei Tagen ein Terminangebot für ein umfassendes Beratungsgespräch. Darin erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie als Arbeitgeber zu erfüllen haben. Gemeinsam mit Ihnen schließen wir eine Vereinbarung mit unserer Ausländerbehörde, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Gang zu setzen.

Was macht die Ausländerbehörde?

Wir unterstützen Sie, um das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft schnellstmöglich durchzuführen. Wir holen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüfen die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen. 

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilen wir als Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung. Dieses Dokument senden wir Ihnen zu, damit Sie es an die Fachkraft weiterleiten können.  

Aufgabe der Fachkraft ist es, sich anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland zur Beantragung des Visums zu buchen. Anhand der gesetzlichen Regelungen muss dieser Termin innerhalb von drei Wochen stattfinden. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.

Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.

Ihr Kontakt zum Fachkräfteservice der Ausländerbehörde

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.