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Stadtradeln

Ab 1. Mai 2024 startet im Ilm-Kreis wieder die bundesweite Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis für mehr Klimaschutz und den Ausbau des Radverkehrs. 21 Tage lang kann man sich an der Aktion beteiligen.

Bereits zum 9. Mal startet die Aktion STADTRADELN im Ilm-Kreis. Mit dabei sind auch die Städte Arnstadt, Ilmenau und Stadtilm. 

Die Landrätin freut sich auch in diesem Jahr auf zahlreiche fahrradbegeisterte Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Hier sind insbesondere auch die Jüngsten angesprochen, sich beim SCHULRADELN zu beteiligen und im Aktionszeitraum fleißig Kilometer zu sammeln und fahrradaktivste Schule im Ilm-Kreis zu werden. Auf www.stadtradeln.de/ilm-kreis könnt ihr euch zum Mitradeln registrieren und eure Kilometer per App erfassen. Pro Schule sind mehrere Teams möglich. Der Name eurer Schule muss im Teamnamen enthalten sein.

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Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen sind angesprochen, vom 1. – 21. Mai 2024 möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Bei der Auswertung werden Unternehmen in folgenden Kategorien separat berücksichtigt: Unternehmen bis 30 Mitarbeitende (u30), Unternehmen mit 31 bis 100 Mitarbeitenden (30-100) und Unternehmen über 100 Mitarbeit-ende (ü100). Bei der Anmeldung des Teams wählen Sie die Kategorie „Unternehmen/Betriebe“ und setzen hinter dem Teamnamen das Kürzel entsprechend Ihrer Unternehmensgröße: (u30), (30-100) oder (ü100). Die Sonder-auswertung der Unternehmen und Betriebe erfolgt getrennt in den drei Kategorien jeweils für den gesamten Ilm-Kreis. Eine zentrale Sieger-ehrung mit allen Gewinnerteams aus den teilnehmenden Kommunen findet voraussichtlich am 18. Juli 2024 in Arnstadt in der Kreismusik-schule statt.


Ansprechpartnerin Landratsamt Ilm-Kreis

Landratsamt Ilm-Kreis

Annett Rudolf
Radverkehr/Marketing
Ritterstr. 14
99310 Arnstadt
radverkehr@ilm-kreis.de

Tel. 03628 738-236

Hier registrieren und teilnehmen...


Ansprechpartner Stadt Arnstadt

Stadt Arnstadt

Heiko Herzer
Radverkehrsbeauftragter
Markt 1
99310 Arnstadt
radverkehr@arnstadt.de

Tel. 03628 745726

Hier registrieren und teilnehmen...


Ansprechpartner Stadt Ilmenau

Stadt Ilmenau

Sebastian Poppner
Fahrradbeauftragter
Am Markt 7
98693 Ilmenau
fahrrad@ilmenau.de

Tel. 03677 600121

Hier registrieren und teilnehmen...


Ansprechpartnerin Stadt Stadtilm

Stadt Stadtilm

Anne Denner
Fahrradbeauftragte
Str. der Einheit 1
99326 Stadtilm
stadtradeln@stadtilm.de

Tel. 03629 668831

Hier registrieren und teilnehmen...

Organisierte Radtouren

Materialien zum Download

Fotowettbewerb Stadtradeln 2024

Beim diesjährigen STADTRADELN laden wir Euch ein, über die Fotoaktion Eure besonderen Momente beim Radeln im Ilm-Kreis zu teilen.

Kontaktdaten

Foto


Maximal 5 MB und nur Dateien im Format JPG, JPEG erlaubt

Aus allen Zusendungen wird eine Auswahl für die Veröffentlichung auf unserer Webseite, im Amtsblatt und für Printmaterialien getroffen. Einsendeschluss ist der 22. Mai 2024.

Bedingungen für die Einsendung und Ausstellung von Lichtbildern

1. Teilnahmeberechtigung

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Wird ein Foto von einem Minderjährigen für die Veröffentlichung in unseren Medien ausgewählt, erfolgt im Vorfeld eine separate Kontaktaufnahme, um die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter einzuholen.

2. Einsendung der Werke

  • Die Einsender (im Folgenden: Teilnehmer) räumen dem Ilm-Kreis als Veranstalter des Fotoaufrufs im Rahmen des STADTRADELNs das nicht-exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die eingereichten Werke im Rahmen der STADTRADELN-Siegerehrung und für das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr im Ilm-Kreis zu nutzen. Bei jeder Nutzung der Werke verpflichtet sich der Veranstalter, den Lichtbildner bzw. Urheber des Werkes angemessen zu benennen, sofern der Teilnehmer diese Angaben bei der Einsendung gemacht hat.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Einsendung der Werke vollständige und korrekte Angaben zum Lichtbildner bzw. Urheber des Werkes zu machen. Dies umfasst den Namen oder das Pseudonym des Urhebers sowie jegliche weitere Informationen, die für die Wahrung der Urheberrechte und der angemessenen Anerkennung des Urhebers notwendig sind.
  • Der Teilnehmer versichert, dass er alle Rechte an den eingereichten Werken besitzt, diese frei von Rechten Dritter sind und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dies schließt insbesondere ein, dass der Teilnehmer das Recht hat, die Werke in der vorgegebenen Weise zu nutzen und den Veranstalter zur Nutzung dieser Werke zu ermächtigen, sowie, dass erkennbar abgebildete Personen der o.a. Verwendung zugestimmt haben oder eine solche Zustimmung entbehrlich ist.

3. Nutzungsrechte

  • Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das Recht ein, die Werke in sämtlichen Medien (digital und print) und auf jede bekannte Art zu nutzen, zu archivieren, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Diese Rechte werden dem Veranstalter unentgeltlich eingeräumt.
  • Für den Fall, dass abgebildete Personen erkennbar sind, versichert der Teilnehmer, das Einverständnis dieser Personen zur Veröffentlichung und Nutzung im Rahmen der Ausstellung und Öffentlichkeitsarbeit eingeholt zu haben. Auch die Einholung dieser Einverständniserklärungen erfolgt ohne Anspruch auf Entlohnung oder Entschädigung für die abgebildeten Personen oder den Teilnehmer.
  • Die unentgeltliche Einräumung der Nutzungsrechte umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, das Recht zur Nutzung der Werke in Ausstellungskatalogen, auf Plakaten, in Werbematerialien, auf der Webseite des Veranstalters und in sozialen Medien im Zusammenhang mit der Siegerehrung und zugehörigen Veranstaltungen.

4. Datenschutz

  • Mit der Einsendung ihrer Werke stimmen die Teilnehmer der Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu.
  • Die Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung falscher Daten.

5. Haftung

  • Der Veranstalter haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Teilnehmer. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten entstehen.
  • Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der eingereichten Werke.





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