Seiteninhalt
22.11.2021

Verhalten im Falle eines positiven PCR-Tests

Das Gesundheitsamt des Ilm-Kreises arbeitet täglich mit Hochdruck und großem Engagement unter Einsatz aller personellen Ressourcen an der Bewältigung der kontinuierlich steigenden Fallzahlen der an SARS-CoV-2-Infizierten und deren Kontaktpersonen. Täglich bearbeiten die Mitarbeiter weit über 100 Erkrankungsfälle. Aufgrund des sehr hohen Fallaufkommens kann es wegen des intensiven Arbeitsaufkommens jedoch zu Verzögerungen bei der persönlichen Kontaktaufnahme mit den Betroffenen kommen.

Dafür bittet das Gesundheitsamt um Verständnis, appelliert aber auch an die Bürger, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Bürger, die einen positiven PCR-Test haben, werden aufgefordert, sich (entsprechend § 9 der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) unverzüglich abzusondern und ihre engen Kontaktpersonen (Kontakt bis zu zwei Tage vor Symptombeginn oder positivem Test) schnellstmöglich darüber zu informieren (Orientierungshilfe).

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass sich auch die nichtgeimpften engen Kontaktpersonen unverzüglich in Quarantäne zu begeben haben. Jegliche Sozialkontakte sind zu stoppen. Gleiches gilt für Personen mit positivem Antigenschnelltest, die in der Regel zeitnah einen Termin zum PCR-Test über den Hausarzt oder das Gesundheitsamt erhalten.

Zunehmend werden dem Gesundheitsamt schwere Krankheitsverläufe, auch ITS-behandlungspflichtige SARS-CoV-2-Infektionen bei überwiegend nichtgeimpften Patienten, gemeldet. Aus diesem Grund wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, die Impfangebote an den Impfstellen der kassenärztlichen Vereinigung wahrzunehmen. Auch bei den Hausärzten sind Erst- beziehungsweise Auffrischungsimpfungen gemäß den aktuellen Empfehlungen möglich.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin