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14.10.2021

Zu Fragen zu PCR-Tests teilen wir mit:

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ilm-Kreis führt PCR-Tests ausschließlich im Rahmen der Pandemiebekämpfung durch. Für sonstige Zwecke, insbesondere das „Freitesten“ zur Verkürzung von Quarantänen, gibt es keinerlei Kapazitäten. Es wird empfohlen, dafür gewünschte PCR-Tests bei niedergelassenen Ärzten nachzufragen. Für grundsätzliche Fragen zur Umsetzung der aktuellen Quarantänepraxis inkl. „Freitestungen“ sowie für Kritik an der Rechts- und Gesetzeslage, wenden Sie sich vertrauensvoll an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien, Zentrale Telefonnummer 0361-57100, Mail: poststelle@tmasgff.thueringen.de, unter Angabe Ihrer Kontaktdaten. Mit Wirkung vom 10.09.2021 hat das TMASGFF die Thüringer Quarantäneverordnung, die u.a. auch das „Freitesten“ regelt, in Kraft gesetzt. Somit ist auch nur das TMASGFF bzgl. Fragen dazu vollumfänglich aussagefähig.

V. i. S. d. P. Melanie Tippel, Büro Landrätin