Seiteninhalt
20.11.2020

Schwerpunktkontrollen zur Coronaverordnung im Ilm-Kreis

Das Landratsamt hat zusammen mit den entsprechenden Ordnungsämtern und mit Unterstützung der Polizei am Mittwoch und Donnerstag die Einhaltung der aktuellen Coronagesetzgebung kontrolliert. Es wurden 246 Verstöße festgestellt, von denen 13 nun im Bußgeldverfahren verfolgt werden. „In den meisten Fällen reagierten die Bürger*innen und Geschäftsinhaber*innen verständnisvoll auf die Kontrollen“, stellt Dr. Michael Gürtler vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt fest.

Die Schwerpunktkontrollen des Landratsamtes am Mittwoch und Donnerstag wurden durch das Lebensmittelüberwachungsamt sowie die Ordnungsämter der Städte Ilmenau und Arnstadt organisiert und federführend ausgeführt. Die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau unterstützte die Kontrollen. „Wir haben uns auf die Einhaltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Vorgaben im Einzelhandel konzentriert. Die Kontrollen fanden flächendeckend in den Stadtgebieten in Arnstadt und Ilmenau in den zwei Tagen statt“, berichtet Amtsleiter Dr. Michael Gürtler. Die Polizei musste zur Unterstützung hinzugezogen werden, da vorangegangene Kontrollen gezeigt haben, dass sich Personen weigerten, sich auszuweisen oder bewusst Falschangaben zur Identität machten.

„Verstöße gab es hauptsächlich in Form des falschen Tragens der Mund-Nase-Bedeckung, die auch über der Nase getragen werden muss. Es gab aber auch vereinzelt Fälle, in denen die Mund-Nase-Bedeckung völlig fehlte. Andere Kunden wiederum trugen zwar beim Hineingehen in Geschäfte die Bedeckung, nahmen sie aber später wieder im Laden ab. Entsprechend wurden Bußgeldverfahren, die eine Zahlung von 60 Euro nach sich ziehen, eingeleitet. Kontrolliert haben wir auch, ob der Einzelhandel selbst alle geforderten Maßnahmen der Sonderverordnung des Landes umsetzt.“ Dazu gehören unter anderem die Pflicht zur Sicherstellung, dass nur solchen Personen Zutritt gewährt wird, die eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, und die Pflicht, bei Zuwiderhandlung Hausverbote zu erteilen. An den zwei Tagen suchten die Kontrolleure*innen 26 Betriebe auf.

„Wir werden auch in Zukunft Schwerpunktkontrollen dieser Art durchführen“, kündigt Dr. Michael Gürtler an. Unabhängig davon verfolgen schon jetzt Landratsamt und kommunale Ordnungsbehörden die Einhaltung der Schließung aller Gaststätten. Hierunter fallen im Übrigen auch Bars, Shisha Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Schankwirtschaften, Cafés, Eiscafés, überdachte Imbisse und mehr. Das Verbot gilt sowohl für Innen- als auch Außenbereiche.

Laut aktueller Coronaverordnung des Landes ist das Landratsamt für die Kontrolle und Einhaltung der Maßnahmen zuständig. Das Lebensmittelüberwachungsamt ist an dieser Stelle federführend. Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden sowie die Polizei unterstützen diese Kontrolltätigkeit im Rahmen der Amtshilfe, wofür ihnen ein herzlicher Dank gebührt. Die Überwachungsbehörden appellieren eindringlich an die Vernunft und immer wieder geschildertes aggressives Verhalten gegenüber den Mitarbeiter*innen der Geschäfte zu unterlassen.

Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, Arnstadt

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin