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05.01.2022

Landkreis unterstützt Kommunen mit Förderprogramm bei der Erneuerung der Sirenenanlagen

„Wie wichtig eine schnelle und flächendeckende Warnung der Bürgerinnen und Bürger bei Gefahren ist, haben uns die Katastrophen, insbesondere die Flutkatastrophe im Ahrtal, vor Augen geführt“, sagt Landrätin Petra Enders. Um den Ilm-Kreis für solche Situationen besser zu wappnen, soll heute im Kreisausschuss ein Antrag für ein kreisweites Förderprogramm zur Ertüchtigung des Warnwesens im Ilm-Kreis, vor allem für die Beschaffung und Installation von elektronischen Sirenen, eingebracht werden. 

„Viele Menschen wurden im Ahrtal nicht erreicht, weil sich ausschließlich auf digitale Warnsysteme, zum Beispiel Meldungen per SMS, verlassen wurde. Bei einem Ausfall des Mobilfunknetzes funktioniert dieser Weg nicht. Wir haben für uns daraus Lehren gezogen und durch das Brand- und Katastrophenschutzamt des Landkreises in Zusammenarbeit mit den Kommunen des Ilm-Kreises die 110 Sirenenanlagen überprüft und dabei festgestellt, dass wichtige Funktionen wie ‚Warnung der Bevölkerung‘ und ‚Entwarnung‘ nicht flächendeckend ausführbar sind“, führt die Landrätin weiter aus.

„Um die Bevölkerung auch weiterhin bei Gefahren schnell warnen zu können, aber vor allem auch bestehende Defizite der aktuellen Systeme zu beseitigen, hat der Landkreis ein Förderprogramm aufgelegt, das ergänzend zur Bundes- und Landesförderung nutzbar ist. Der Ilm-Kreis plant, seine Kommunen mit einer Festbetragsförderung von bis zu 1.000 Euro pro Sirene im Haushaltsjahr 2022 zu unterstützen. Uns ist vor allem wichtig, dass wir schnell und unbürokratisch helfen können. Ein vorfristiger Maßnahmebeginn ist möglich und förderunschädlich“, so Landrätin Petra Enders weiter.

Hintergrund

Mit der Förderung ist sowohl die Beschaffung als auch die Installation von elektronischen Sirenen einschließlich der Steuersystemeinheiten bzw. der Umrüstung bestehender Sirenen, unter anderem zur Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren, möglich. Der Abruf der Mittel erfolgt auf Antrag unter Einreichung der Rechnungskopien und des Finanzierungsplanes für diese Projektförderung.

Der Freistaat Thüringen als Gesetzgeber hat im Rahmen des Thüringer Brand- und Katstrophenschutzgesetzes den Landkreisen als untere Katastrophenschutzbehörden die primäre Aufgabenwahrnehmung des Katastrophenschutzes übertragen. Dabei bedient sich der Landkreis auch der kommunalen Einrichtungen zur Übermittlung von Warnungen (Sirenen) und unterstützt diesbezüglich die Kommunen.

Bislang wird die Ansteuerung der Sirenen über den Analogfunk-Standard der 5-Ton-Ruffolge realisiert, wobei die Technik derzeit voll funktionstüchtig ist, aber aufgrund des Alters und des vermutlich in einigen Jahren auftretenden Ersatzteildefizits der sogenannten Gleichwellenfunkanlagen des analogen BOS-Funknetztes nicht mehr zeitgemäß sein wird. Eine notwendige Erneuerung ist demzufolge eine Frage der Zeit und in naher Zukunft wahrscheinlich.

Auch die flächendeckende Sirenenstruktur lässt bislang im Ilm-Kreis nur die vorgeschriebenen Warntöne „Feueralarm“ und „Sirenenprobe“ zu. Eine nach Vorgaben des Landes definierte „Warnung der Bevölkerung“ und „Entwarnung“ ist derzeit nicht flächendeckend möglich.

Mit der Ertüchtigung der in den Kommunen vorhandenen bzw. umzurüstenden Sirenen zur Bevölkerungswarnung rückt die Erfüllung des Schutzziels der flächendeckenden Warnung der Bevölkerung in greifbare Nähe.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin