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02.06.2021

Frist endet am 15. Juni: Jetzt noch Corona-Hilfe für Soziokultur, freie Theater und Kulturfestivals beantragen

Mit heutiger Medieninformation der Thüringer Staatskanzlei wurden seit dem Start am 10. Juli 2020 über eine Million Euro bewilligt. Die Hilfen wurden als Billigkeitsleistung und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Finanzierungslücke, die aus den Einnahmen abzüglich der fortlaufenden Sach- und Personalkosten entsteht. Die Hilfen können noch bis zum 15. Juni dieses Jahres für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni beantragt werden.

Kulturstaatssekretärin Tina Beer: „Dieses Hilfe-Programm haben wir in enger Abstimmung mit den Verbänden aufgelegt und angepasst. Mit dieser Unterstützung konnten Corona-Notlagen erfasst und weitere Hilfen in den Kultur- und Kunstbereichen geleistet werden. Meine Botschaft an die Thüringer Kulturschaffenden und Kreativen lautet; bunte und vielfältige Ideen sollten unterstützt werden. Schließlich sind sie ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Kulturlandschaft und für die Menschen, egal, ob auf dem Land oder in größeren Orten, ein großes Stück Lebensqualität, die auch nach der Pandemie relevanter Teil unseres Kulturerlebens sein soll.“

Das Programm läuft zunächst bis 30.Juni 2021; eine weitere Fortführung hängt von dem ab 1. Juli 2021 geplanten „Sonderfonds Kulturveranstaltungen“ des Bundes ab.

Anträge, Voraussetzungen und weitere Informationen sind auf der Website der GFAW-Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen zu finden: Corona-Hilfe - Kulturfestivals, gemeinnützige Träger im Bereich Soziokultur und freie Theater (TSK)