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19.01.2022

Neue Verfahrensweise im Gesundheitsamt

Das Robert-Koch-Institut hat in seinen neuen Richtlinien unter anderem den Status der von Corona genesenen Personen von sechs auf drei Monate verkürzt. Die bundesweit geltenden Regelungen haben auch Auswirkungen auf den Ilm-Kreis. 

Die Verfahrensweise ändert sich folgendermaßen: Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Corona infiziert haben, erhalten ab sofort einen Isolationsbescheid durch das Gesundheitsamt des Ilm-Kreises. Eine Genesenenbescheinigung wird nicht mehr ausgestellt, da die Regelungen zur Geltungsdauer der ständigen Überprüfung durch das RKI unterliegen.

Im Isolationsbescheid wird das Datum des positiven PCR-Tests (Abstrichdatum) enthalten sein. Nach aktuellem Stand gelten Betroffene ab dem 29. bis einschließlich 90. Tag nach der positiven Testung als genesen. Das Genesenen-Zertifikat kann unter Vorlage des Isolationsbescheides in den meisten Apotheken ausgestellt werden. Dort erhalten Betroffene, die über kein Handy verfügen, auch einen QR-Code zum Genesenenstatus in Papierform, den sie bei Bedarf vorzeigen können.

Da nach wie vor die 3G-Regelungen am Arbeitsplatz gelten, ist die Verkürzung des Genesenenzeitraumes von sechs auf drei Monate auch dort zu berücksichtigen.

Bezüglich bereits ausgestellter Genesenennachweise, die über einen Zeitraum von sechs Monaten ausgestellt sind, wird aufgrund gesetzlicher Regelungen davon ausgegangen, dass hier ebenfalls die Verkürzung auf 90 Tage nach Durchführung des positiven PCR-Tests erfolgt, sollten seitens des Bundes oder des Landes keine Übergangsregelungen für diesen speziellen Fall festgelegt werden. Weitere Details gibt es hier.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin