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12.01.2021

AKTUALISIERUNG - Aufstallungspflicht für Geflügel ab 12. Januar 2021

Das Landratsamt Ilm-Kreis ab dem heutigen Dienstag, 12. Januar 2021, eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel. Betroffen sind Teile des Stadtgebietes Ilmenau, die Stadt Arnstadt einschließlich des Ortsteils Rudisleben, die Gemeinde Dornheim, Amt Wachsenburg OT Ichtershausen sowie Amt Wachsenburg OT Sülzenbrücken. Hier finden Sie jetzt die Allgemeinverfügung.

Mit einer Allgemeinverfügung reagiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf die ersten Geflügelpest-Befunde in Thüringen. Sie ist ab dem heutigen Dienstag, 12. Januar 2021, gültig.

Die Haltung von Geflügel ist damit nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung erlaubt. Die Schutzvorrichtung muss den Kontakt zu Wildvögeln wirksam verhindern und darf eine Maschenweite von 25 mm nicht übersteigen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.

Des Weiteren wurde am 7. Januar 2021 eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen, unabhängig der Größe, erlassen. Diese umfassen neben Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen auch das Verbot des Zukaufs von Geflügel über mobile Händler, Geflügelmärkte und Geflügelbörsen. Diese Allgemeinverfügung wurde auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz als Notfallbekanntmachung veröffentlicht.

Hintergrund für die nötigen Verordnungen ist der Nachweis der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung im Landkreis Nordhausen, die am 6. Januar 2021 bekannt wurde.

Geflügel muss ab Dienstag, 12. Januar 2021, gesondert gehalten werden.

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin