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05.01.2021

Allgemeinverfügung für Rinderhalter*innen

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen in Thüringer Rinderbeständen nur noch Rinder gehalten werden, die aus BVDV-unverdächtigen Beständen stammen. BVDV steht für das Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1, das zu mehreren Erkrankungen bei Rindern führen kann.

Mit einer Allgemeinverfügung vom 23. Dezember 2020 hat das Veterinäramt des Ilm-Kreises Verbringungsregeln und Untersuchungsverpflichtungen für Halter*innen und Halter, die ihre Rinder auf dem Gebiet des Ilm-Kreises eingestallt haben, definiert. Mit ihnen soll verhindert werden, dass das Virus in Rinderbestände eingebracht wird. Ziel ist es, Thüringen als BVD-freie Region anzuerkennen.

Rinderhalter*innen sind aufgefordert, ab dem 1. Januar 2021 die Allgemeinverfügung umzusetzen. Die Verordnung ist im Downloadbereich des Veterinäramtes und im Aushang im Bereich der Pforte, Ritterstraße 14, Arnstadt, zu finden.

Die Allgemeinverfügung für Rinderhalter*innen zum BVD-Virus finden Sie auf der Seite des Veterinäramtes auch hier.

Rinder in Stallhaltung

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin