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Kinder - und Jugendärztlicher Dienst/Kinder - und Jugendzahnärztlicher Dienst
[Nr.99003042000000 ]
Teaser
In Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, ist es die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
- § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (GesDV TH 1998)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Sprechzeiten
Sprechzeiten
Amtssitz in Arnstadt:
Dienstag:
8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag:
8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 14:30 Uhr
Außenstelle in Ilmenau:
Dienstag:
8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 14:30 Uhr
Donnerstag:
8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
An Schließtagen des Landratsamtes kann von den hier angegebenen Öffnungszeiten abgewichen werden. Über Schließtage informieren Sie sich bitte unter Veröffentlichungen.