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Leistungen & Lebenslagen

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Waffenhandel Erlaubnis beantragen
[Nr.99089019001000 ]

Leistungsbeschreibung

Für den gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis.

Diese muss bei der für den Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Der Waffenhandel kann auch das Verleihen, Versteigern, Vermieten, Verpfänden, Verwahren oder Befördern lassen beinhalten.

Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigt der verantwortliche Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Wenn der Waffenhandel durch einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann muss für sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.

Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für eine Waffenhandelserlaubnis ist die Waffenbehörde Ihres für den Standort der Betriebsstätte zuständigen Landratsamtes bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen für die Antragstellung sind nicht zu beachten.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Erlaubnisinhaber hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Fachkunde (für Personen, die den Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle selbst leiten)
  • Gewerbeanmeldung
  • Nicht-EU-Bürger: eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
  • Nachweis über Bedürfnis für die Erteilung der Waffenhandelserlaubnis
  • Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind: Handelsregisterauszug
  • Nachweis über die sichere Unterbringung der Waffen und Munition durch entsprechende Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten

Welche Gebühren fallen an?

Die Waffenhandelserlaubnis ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert die zuständige Waffenbehörde.

Unterstützende Institutionen

Gewerbebehörde, Industrie und Handelskammer

Formulare