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Leistungen & Lebenslagen

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Mitfahrzentrale - Anzeige
[Nr.99050012104000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als „stehendes Gewerbe“ anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.