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Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens für ein bereits zugelassenes Fahrzeug
Hinweis: Seit dem 01.01.2018 wird der Oldtimerstatus (H) auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II erfasst.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- zugeteilte, amtliche Kennzeichen
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen
- Gutachten gemäß § 23 StVZO (Oldtimergutachten) eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 32,10 Euro - 40,40 Euro