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Zulassung eines importierten Fahrzeugs aus Nicht-EU-Staaten
Erforderliche Unterlagen:
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ausländische Fahrzeugpapiere, evtl. vorhandene amtliche Kennzeichen
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evtl. unbrauchbare oder entwertete Fahrzeugpapiere nach deutschem Recht
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evtl. Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Vollabnahme) oder eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Papier
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evtl. Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
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Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
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bei Neufahrzeugen: Rechnung oder Kaufvertrag des Händlers (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung / Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt) sowie Hersteller- bzw. Händlerbescheinigung, dass für das Fahrzeug bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt worden ist
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evtl. erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, sofern das Fahrzeug nicht der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht
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bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
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elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
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Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 97 kB)
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
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bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 36,50 Euro - 114,80 Euro