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Notwendige Unterlagen für den Umtausch von Führerscheinen aus Mitgliedstaaten der EU und der Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

  • Personalausweis oder ein anderes Personaldokument (dieses gilt nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, welche nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung ist)
  • Passbild 35 x 45 mm (gemäß § 5 Passverordnung)
  • Führerschein im Original

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem

BMDV - Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland (bmvi.de)