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Portal für Meldungen zur Masernimpfpflicht verfügbar

Ab sofort ist das Portal für Meldungen zur Masernimpfpflicht gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz freigeschaltet. Auf unserer Webseite (hier) finden Sie weitere Informationen und den Link zu dem Portal.

Falls Sie als Einrichtung in dem Portal bereits für Meldungen gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (Covid-19-Impfung) registriert sind, können Sie die vorhandenen Zugangsdaten nutzen und sich selbsttätig für die Meldungen zur Masernimpfpflicht freischalten.

V. i. S. d. P. Gunter Harsch, Büro Landrätin

17.08.2022