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Hinweise für Denkmaleigentümer

Was sind Kulturdenkmale?

Kulturdenkmale im Sinne des Thüringischer Denkmalschutzgesetzes sind "Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der historischen Dorfbildpflege ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmale sind auch Denkmalensembles (bauliche Gesamtanlagen, kennzeichnende Straßen-, Platz- oder Ortsbilder bzw. Ortsgrundrisse, historische Park- und Gartenanlagen oder historische Produktionsstätten)."

Denkmalschutzgesetz: Link

Die Ausweisung von Kulturdenkmalen und deren Eintragung in das Thüringer Denkmalbuch geschieht durch das

Telefon: 0361 3781300
Fax: 0361 3781392
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Pflichten von Denkmaleigentümern

Eigentümer, Besitzer und Unterhaltspflichtige von Kulturdenkmalen sind lt. Gesetz verpflichtet, "diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und pfleglich zu behandeln."

"Erhaltungspflicht" heißt nicht, dass keinerlei Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Geplante Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen sind jedoch im Rahmen des Erlaubnisverfahrens vorher mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSB) abzustimmen.

In begründeten Fällen kann die Erlaubnis versagt werden, wenn gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechen.

Eigentümer sollten deshalb vor baulichen Maßnahmen bei der UDSB nachfragen, ob ihr geplantes Bauvorhaben im Sinne des Thüringer Denkmalschutzgesetzes erlaubnisfähig ist.

Bodendenkmale

Bodendenkmale sind (bewegliche oder unbewegliche) Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur ("archäologische Denkmale") oder tierischen oder pflanzlichen Lebens ("paläontologische Denkmale") handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

Wer Bodendenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich der zuständigen Denkmalfachbehörde anzuzeigen:

Telefon: 03643 818340
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Die Anzeige kann auch gegenüber der Gemeinde oder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Ilm-Kreises erfolgen.

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