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Beratung

Während der Sprechzeiten des Landratsamtes oder auch außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung können Beratungen zu allen das öffentliche Baurecht betreffenden Fragen, insbesondere auch zu Anzeige- und Genehmigungsverfahren, wahrgenommen werden. Auf dem Gebiet des Bauplanungsrechtes werden zum Beispiel häufig Fragen nach der Zulässigkeit von Vorhaben gestellt. Auf dem Gebiet des Bauordnungsrechtes wird sehr oft die Frage nach der Genehmigungsfreiheit bzw. der Genehmigungspflicht von Vorhaben gestellt.

Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Antragsverfahren aus datenschutzrechtlichen Gründen nur an den Bauherrn oder die von ihm schriftlich bevollmächtigten Personen gegeben werden können.

Der Bauherr hat das Recht, während der Dauer seines Verfahrens Einsicht in die Bauakten zu nehmen und für seine Zwecke auf seine Kosten Kopien einzelner Vorgänge zu fordern.

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