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Gewässerverunreinigung - Gefahrenabwehr

Gemäß einer Gewässerschutz-Alarm-Richtlinie (ThürStAnz. 1997, Seite 2149 ff) sind unverzüglich erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Minimierung der Schäden für Gewässer (Oberirdische Gewässer und Grundwasser) einzuleiten.

Sie gilt also bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen (Ölen, Diesel, Benzin, Gülle usw.) und bei Fischsterben.

Bei Ereignissen, durch die Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist Jeder verpflichtet, dieses

  • der Polizei 110 oder
  • Feuerwehr 112 zu melden.

Bei Gefährdungen von Gewässern - auch schon bei dem Verdacht - durch entsprechende Stoffe ist die Untere Wasserbehörde direkt oder über die Leitstelle des Ilm-Kreises zu informieren.

Telefon: 03628 6288180
Telefon: 03628 6288181
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