Seiteninhalt

Staatsangehörigkeit

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Verzicht oder Entlassung

Deutsche Staatsangehörige, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen oder denen die Verleihung einer anderen Staatsangehörigkeit zugesichert worden ist, können den Verzicht erklären bzw. die Entlassung beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Verlusttatbestände der deutschen Staatsangehörigkeit sind in den §§ 17 ff Staatsangehörigkeitsgesetz -StAG- geregelt.

Zum Zwecke der rechtlichen Beratung, der Antragstellung und der vorzulegenden Unterlagen wird jedem, der an der Herbeiführung des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit interessiert ist, eine Vorsprache in der Staatsangehörigkeitsbehörde empfohlen.

Kosten:

Der Verzicht ist gebührenfrei. Die Entlassungsgebühr beträgt 51,00 Euro.

Ansprechpartner:

Telefon: 03628 738-570
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Raum: 21
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Telefon: 03628 738-571
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Raum: 27
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Zurück